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Vollamortisation bedeutet, dass sich alle Kosten des Miet-Objektes (Anschaffungskosten, Nebenkosten und Finanzierungskosten) durch die Zahlung der Raten des Vertragnehmers für den Vertraggeber voll amortisieren.
Alle grenke Miet-Verträge enthalten eine sogenannte Austausch-Option. Damit können bereits während des laufenden Vertrages Miet-Objekte ausgetauscht werden. Der Vertragsnehmer bleibt so technologisch stets auf dem neuesten Stand – bei gleichbleibender Rate, vorausgesetzt, der Vertragswert bewegt sich innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens.
Basel II beschreibt die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Kreditinstitute. Das Ziel von Basel II ist die Stabilisierung des Bankwesens. Firmenkredite werden nach Risiko vergeben. Dadurch spielt die Bonität eines Unternehmens eine wesentliche Rolle bei der Vergabe von Krediten.
Das ist ein weiterer Grund, der die Finanzierungsform Miete für kleine und mittelständische Unternehmen noch attraktiver macht: Mieten verbessert die Bilanzrelationen – und das wirkt sich positiv auf das Rating dieser Unternehmen aus.
IFRS16 regelt die Bilanzierung von Miet-Verträgen für börsennotierte Unternehmen und die Unternehmen, die freiwillig nach IFRS bilanzieren. Die Vertragsnehmer müssen in ihrer Bilanz ein Nutzungsrecht am Objekt und gleichzeitig eine Miet-Verbindlichkeit verbuchen. Die Regelung gilt für alle Miet-Verträge mit einem Nettoanschaffungswert von über 5.000 US-Dollar und einer Grundmietzeit über zwölf Monate. Wir empfehlen Ihnen hierzu Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu fragen. Darüber hinaus bleiben die produktspezifischen Vorteile vom Mieten unberührt.
Am schnellsten geht das über Ihr Partner-Portal. Hier können Sie mit wenigen Klicks Angebote kalkulieren und Anfragen online übermitteln. Hier geht’s direkt zum Partner-Portal. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese hier anfordern, oder lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner vor Ort persönlich informieren. Falls Sie noch keine Zugangsdaten für GO Partner haben, aber bereits früher mit unserem Partner Portal gearbeitet haben, können Sie hier neue Zugangsdaten anfordern.
Die Formulare werden Ihnen im PDF-Format bereitgestellt. Um dieses Format zu lesen, wird der Adobe Acrobat Reader benötigt. Sie finden diesen auf der Website der Firma Adobe zum Download. Die Nutzung dieser Software ist kostenlos.
grenke garantiert Ihnen die Zahlung Ihrer Rechnung innerhalb von 24 Stunden, wenn uns alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Mieten wird dadurch für die Fachhandelspartner von grenke ein sicheres Geschäft ohne offene Forderungen. Wenn Ihre Kunden mieten, stärken sie damit auch gleichzeitig Ihre eigene Liquidität.
Miete ist bei grenke schon ab einem Nettokaufpreis von 500 Euro möglich. Damit können Sie selbst kleine Investitionen über grenke finanzieren.
grenke agiert hersteller- und bankenunabhängig. Deshalb sind Sie bei der Wahl Ihrer Objekte nicht an bestimmte Marken oder Hersteller gebunden. grenke finanziert schwerpunktmäßig Objekte aus den Bereichen Bürokommunikation und Büroeinrichtungen, Medizintechnik, Sicherheitssysteme und Maschinen. Auch „ungewöhnlichere“ Objekte können finanziert werden – sprechen Sie uns hier am besten direkt an, damit wir eine passende Lösung finden können.
Sie bestätigen uns in einer Übernahmebestätigung, an welchem Tag Sie das Objekt erhalten haben. Die vereinbarte Grundmietzeit des Vertrags beginnt erst am 1. des auf die Übernahme folgenden Kalenderquartals oder Kalendermonats, wenn Sie eine monatliche Zahlungsweise vereinbart haben. Bis dahin zahlen Sie eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1/30 der vereinbarten Mietrate pro Tag.
Um auch hier effizienter und kostengünstiger zu arbeiten, erhebt grenke die fälligen Raten für Ihren Mietvertrag nur viermal im Jahr (jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Dies bedeutet, die Rate wird vierteljährlich im Voraus erhoben.
Auf Wunsch ist natürlich jederzeit auch ein monatlicher Einzug möglich. Hierbei entfällt jedoch die bereits einkalkulierte Kostenersparnis in Höhe von 1,5 %, um die sich Ihre Rate in einem solchen Fall erhöht.
Für alle Objekte besteht eine Versicherungspflicht. Sollten Sie keine eigene technische Versicherung haben, nimmt grenke Ihre Objekte in eine günstige Rahmenversicherung auf. Die Versicherungskosten werden einmal jährlich erhoben und sind vom Kaufpreis des Objektes abhängig.
Eine Besonderheit der Miet-Finanzierung ist, dass Sie als Vertragsnehmer nicht das Miet-Objekt „abbezahlen“, sondern nur eine Gebühr für dessen Nutzung entrichten.
Nehmen Sie das Beispiel „Miet-Wohnung“. Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann erwerben Sie mit Ihren Raten nicht das Eigentum an der Wohnung, sondern Sie bezahlen lediglich für ihre Nutzung. Sie werden durch die Zahlung der Wohnungsmiete also nie Eigentümer der Wohnung. Endet der Mietvertrag über die Wohnung, müssen Sie ausziehen, also die Wohnung „zurückgeben“. Ebenso verhält es sich bei unseren Verträgen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe der Miet-Objekte am Vertragsende ist Voraussetzung für einen rechtlich einwandfreien Miet-Vertrag, bei dem Sie die Raten steuerlich geltend machen können. Dadurch, dass Sie das Miet-Objekt am Vertragsende zurückgeben, können Sie sofort wieder auf moderneres Equipment umsteigen.
Im Miet-Vertrag vereinbaren die Parteien die volle Amortisation der Anschaffungskosten, Gebühren und Zinsen. Der Miet-Vertrag kann jederzeit durch eine vorzeitige Ablösung beendet werden, wobei auch hier die volle Amortisation erreicht werden muss.
Über das Kunden-Portal können Sie Ihr gesamtes Vertragsmanagement einfach und sicher online erledigen. Hier können Sie beispielsweise auch digitale Rechnungen beziehen, die alle geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Vorsteuerabzug erfüllen.
Insgesamt sollten für die nächsten zwölf Monate Anschaffungen im Wert von mindestens 25.000 Euro geplant sein. Das hört sich viel an, die Summe ist aber schnell erreicht, vor allem da auch bereits getätigte oder aktuelle Anschaffungen in die Berechnung einfließen können. Dieses Gesamtinvestitionsvolumen bestimmt die Vorzugskonditionen aller Einzelverträge im Rahmen der Vereinbarung, selbst wenn es nur um eine kleine Anschaffung im Wert von 500 Euro geht. Der Rahmen zahlt sich also von der ersten Anschaffung an aus. Übrigens nicht nur rein finanziell. Die Abwicklung der einzelnen Miet-Verträge innerhalb der Vereinbarung ist besonders unkompliziert und schnell. Es braucht nur eine Bonitätsprüfung, die Verträge sind vereinfacht und Sie können Personen auch außerhalb der Prokura benennen, die zeichnungsberechtigt sind.
Nein. grenke agiert hersteller- und bankenunabhängig. Kunden stehen die unterschiedlichsten Bereiche offen. Bürokommunikation und Büroeinrichtungen, Medizintechnik und Sicherheitssysteme, Maschinen. Nach Absprache können unter Umständen auch „ungewöhnlichere“ Miet-Objekte aufgenommen werden.
Gar nicht. Abgesehen von den Vorzugskonditionen natürlich. Als Kunde entscheiden Sie bei jedem Miet-Objekt individuell über Grundmietzeit und Vertragsart, also beispielsweise über Teil- oder Vollamortisationsverträge.
Je nach gewählter Vertragsart gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Vollamortisationsverträgen lauten sie: erstens die Geräte zurückgeben und neue anschaffen, zweitens um ein Kaufangebot für die Miet-Objekte bitten. Drittens weiter mieten. Das Unternehmen kann sich also flexibel entscheiden.
Nein. Eine Bereitstellungsgebühr wird nicht erhoben. Gezahlt werden lediglich die Raten für die in den Einzelverträgen abgerufenen Objekte.
Vor Überraschungen ist man als Unternehmer nie sicher. Stichwort Wirtschaftskrise. Gibt es also wichtige Gründe, geplante Investitionen zu verschieben oder gar zu streichen, suchen wir gemeinsam mit dem Kunden nach einer Lösung. Verschobene Investitionen können beispielsweise über eine Folge-Rahmenvereinbarung abgewickelt werden oder man verlängert die bestehende Vereinbarung. Konnte das Unternehmen nur weniger als 50 % des vereinbarten Volumens ausschöpfen, kalkulieren wir die abgeschlossenen Einzelverträge gemäß der geltenden Konditionsliste einfach nach.
Das Miet-Gesamtvolumen steht dem Kunden zu den festgelegten Konditionen unabhängig vom Kalenderjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten zur Verfügung. Während dieser Zeit kann er es in beliebig vielen Einzelverträgen abrufen, immer zu dem aus Sicht des Unternehmens jeweils optimalen Investitionszeitpunkt.
Nein. Die Raten bleiben bis zur Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages konstant. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.